# Breitenfurt bei Wien (Gemeinde)

**Portal:** [Geminfo.app](https://geminfo.app)  
**Kanonische URL:** https://geminfo.app/breitenfurt  
**Postleitzahl(en):** 2384, 2381  
**Koordinaten:** 48.135393767296485, 16.162473034845235  
**Übergeordnete Regionen:** [Mödling](https://geminfo.app/2-niederoesterreich-moedling.md) → [Niederösterreich](https://geminfo.app/niederoesterreich.md) → [Österreich](https://geminfo.app/oesterreich.md)  

## Offizielles Hauptprofil / Gemeinde

- **[Geminfo.app Breitenfurt](https://geminfo.app/a/geminfo-app-breitenfurt.md)**
  Willkommen in Breitenfurt! In der Geminfo.app finden Sie aktuelle Informationen zu unserer Marktgemeinde sowie zu Vereinen und Wirtschaft

## Weiterführende Bereiche in dieser Region

- [Aktuelle Nachrichten](https://geminfo.app/breitenfurt/aktuelles.md)
- [Digitale Amtstafel](https://geminfo.app/breitenfurt/amtstafel.md)
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- [llms.txt der Region](https://geminfo.app/breitenfurt/llms.txt)

## Wetter & Sonnenzeiten

- Datum: 2026-11-07 | Sonnenaufgang: 06:49:52 | Sonnenuntergang: 16:27:28
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## Top-News (Marktgemeinde Breitenfurt bei Wien)

### Beitrag
_Datum: 2026-11-06 | Quelle: [Marktgemeinde Breitenfurt](https://geminfo.app/a/gemeindeamt-breitenfurt-wien.md)_

- Original-Link: https://www.facebook.com/162812016373421/posts/1113635457957734

### VOR AnachB: Neue App-Generation
_Datum: 2026-11-04 | Quelle: [Marktgemeinde Breitenfurt bei Wien](https://geminfo.app/a/gemeindeamt-breitenfurt-wien.md)_

Mit der VOR AnachB App lassen sich Öffi-Verbindungen in ganz Österreich finden und in der Ostregion passende Tickets direkt am Smartphone kaufen bzw. hinterlegen. Ab 3. November steht die neue Generation der App zur Verfügung.
Aktuelle Fahrplan- und Echtzeitinformationen helfen bei der Reiseplanung und unterwegs. Eine präzise Wegeführung erleichtert das Umsteigen, die Live-Map sorgt für mehr Orientierung während der Fahrt.
Gekaufte Tickets können direkt in der App aufgerufen und vorgezeigt, Jahreskarten können hinterlegt werden.
Wer die App bereits nutzt, kann sie ab 3. November einfach aktualisieren. Die bisherige Version wird künftig nicht mehr unterstützt.
Auch der VOR AnachB Routenplaner auf anachb.vor.at wird im Zuge der Umstellung am 3. November aktualisiert. Dort können Verbindungen weiterhin bequem über den Browser geplant werden.
Ab 3. November die VOR AnachB App kostenlos herunterladen oder die bestehende App aktualisieren.
VOR AnachB auch auf der eigenen Website anbieten
Mit dem VOR AnachB Widget können Besucher ihre Öffi-Anreise direkt auf Ihrer Website planen. So bieten Sie einen praktischen Service für den Weg zu Ihrer Gemeinde, Ihrem Betrieb oder Ausflugsziel. Wenn Sie das Widget bereits verwenden, aktualisieren Sie am 3. Nobember bitte die bestehende Einbindung im Zuge der Umstellung. Unsere „Schritt-für-Schritt-Anleitung“ zeigt Ihnen, wie Sie ein bestehendes Widget aktualisieren oder ab 3. November neu auf Ihrer Website einbinden können.
Links zum Thema:
- Download VOR AnachB App:apple und android
- VOR AnachB Online - Routingservice: anachb.vor.at
- Mehr Infos: Landingpage VOR AnachB App
- VOR Widget: Landingpage und Schritt-für-Schritt Anleitung

- Original-Link: https://www.breitenfurt.gv.at/buergerinformationen/detail/vor-anachb-neue-app-generation

### Beitrag
_Datum: 2026-11-02 | Quelle: [Marktgemeinde Breitenfurt](https://geminfo.app/a/gemeindeamt-breitenfurt-wien.md)_

📣 Unser Infotag wird im Frühjahr 2027 nachgeholt.
Den genauen Termin geben wir rechtzeitig bekannt.

- Original-Link: https://www.facebook.com/162812016373421/posts/1109600401694573

### Beitrag
_Datum: 2026-11-02 | Quelle: [Marktgemeinde Breitenfurt](https://geminfo.app/a/gemeindeamt-breitenfurt-wien.md)_

Nicht vergessen ‼️

- Original-Link: https://www.facebook.com/162812016373421/posts/1109551991699414

## Aktuelle Kundmachungen (Digitale Amtstafel)

**Amtstafel-Kategorien:** [Gebühren und Tarife der Marktgemeinde Breitenfurt](https://geminfo.app/breitenfurt/amtstafel.md?tag=gebuehren-und-tarife-der-marktgemeinde-breitenfurt), [Kundmachungen und Verordnungen](https://geminfo.app/breitenfurt/amtstafel.md?tag=kundmachungen-und-verordnungen), [Voranschläge & Rechnungsabschlüsse](https://geminfo.app/breitenfurt/amtstafel.md?tag=voranschlaege-rechnungsabschluesse) | [Archiv](https://geminfo.app/breitenfurt/amtstafel.md?archive=1)

### 2026-11-04-EINL-GR.pdf
_Datum: 2026-11-04 | Quelle: [Marktgemeinde Breitenfurt bei Wien](https://geminfo.app/a/gemeindeamt-breitenfurt-wien.md)_

# Amtstafel-Beitrag

## Betreff

2026-11-04-EINL-GR.pdf

## Datum

2026-11-04T14:27:01+01:00

## 2026-11-04-EINL-GR.pdf

[Nicht-textuelles Bildelement "img-0.jpeg": Mistral OCR hat daraus keinen Text extrahiert.]

# Marktgemeinde Breitenfurt

2384 Breitenfurt, Hirschentanzstraße 3

Pol.Bezirk: Mödling

Land: NÖ

## Einladung

zur Sitzung des Gemeinderates
am Montag, 09. November 2026, um 19:00 Uhr,
im Amtshaus, Hirschentanzstraße 3

## Tagesordnung

### Antragsteller TO-Punkte 1-4: Bgm. Wolfgang Schredl

1. Bestätigung der Richtigkeit des letzten Protokolls
2. Teilverpachtung ehemaliges Umweltgrundstück
3. Verpachtung WLV-Grundstück
4. Nachtrag Pachtvertrag Zosis

### Antragsteller TO-Punkte 5-7: Vzbgm. Dr. Doris Polgar

5. Re- Finanzierung des Wenders (ohne BZ III)
6. Überdachung für Wender
7. Abschließende Elektroarbeiten WSZ

### Antragsteller TO-Punkt 8: Dr. Lena Rettinger

8. NIS-2 Beratung

Breitenfurt, 04. November 2026

Wolfgang Schredl e.h.
Bürgermeister

Angeschlagen am: 04.11.2026
Abgenommen am:

- Anhang: [2026-11-04-EINL-GR.pdf](https://assets.sta.io/dl/:b64/aHR0cHM6Ly93d3cuYnJlaXRlbmZ1cnQuZ3YuYXQvZmlsZWFkbWluL2NvbnRlbnQvYW10c3RhZmVsLzIwMjYvRWlubGFkdW5nZW4tR1IvMjAyNi0xMS0wNC1FSU5MLUdSLnBkZg==?api_key=vjjlhfuw4PebucuhTey4)
- Original-Link: https://www.breitenfurt.gv.at/fileadmin/content/amtstafel/2026/Einladungen-GR/2026-11-04-EINL-GR.pdf

### KundmAWV_VA2027.pdf
_Datum: 2026-10-22 | Quelle: [Marktgemeinde Breitenfurt bei Wien](https://geminfo.app/a/gemeindeamt-breitenfurt-wien.md)_

# Amtstafel-Beitrag

## Betreff

KundmAWV_VA2027.pdf

## Datum

2026-10-22T11:45:42+02:00

## KundmAWV_VA2027.pdf

# **Gemeinde Abwasserverband**
**Breitenfurt - Laab**

2384 Breitenfurt, Hirschentanzstraße 3

Pol. Bezirk: Mödling

Land: NÖ

Breitenfurt, am 23.10.2026

## *Öffentliche Kundmachung*

Der Entwurf des **Voranschlages 2027** liegt für zwei Wochen in der Zeit vom

**23. Oktober 2026 bis 06. November 2026**

während der Amtsstunden am Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

Während dieser Zeit können Erinnerungen beim Gemeindeamt Breitenfurt schriftlich eingebracht werden.

Der Obmann:
Wolfgang Schredl e.h.

Angeschlagen: 23.10.2026
Abgenommen: 09.11.2026

Parteienverkehr: Dienstag 16 – 18.30 Uhr, Donnerstag u. Freitag von 8 – 12 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister: Dienstag von 16 – 18.30 Uhr
Bankverbindung: Raiffeisenbank Pressbaum – Breitenfurt BLZ 32667 Kto. Nr. 400.010
E-Mail: office@gemeinde-breitenfurt.at

- Anhang: [KundmAWV_VA2027.pdf](https://assets.sta.io/dl/:b64/aHR0cHM6Ly93d3cuYnJlaXRlbmZ1cnQuZ3YuYXQvZmlsZWFkbWluL2NvbnRlbnQvYW10c3RhZmVsLzIwMjYvQVdWL0t1bmRtQVdWX1ZBMjAyNy5wZGY=?api_key=vjjlhfuw4PebucuhTey4)
- Original-Link: https://www.breitenfurt.gv.at/fileadmin/content/amtstafel/2026/AWV/KundmAWV_VA2027.pdf

### VO-BBP-2026-09-28.pdf
_Datum: 2026-10-21 | Quelle: [Marktgemeinde Breitenfurt bei Wien](https://geminfo.app/a/gemeindeamt-breitenfurt-wien.md)_

# Amtstafel-Beitrag

## Betreff

VO-BBP-2026-09-28.pdf

## Datum

2026-10-21T12:57:54+02:00

## VO-BBP-2026-09-28.pdf

### Seite 1

Marktgemeinde

Breitenfurt

2384 Breitenfurt, Hirschentanzstraße 3

Pol.Bezirk: Mödling

Land: NÖ

# RAUMORDNUNG MARTGEMEINDE BREITENFURT

# VERORDNUNG zur ÄNDERUNG 2026-1 des
BEBAUUNGSPLANES

Beschlussexemplar vom 29. 07. 2026, 10.09. 2026, 24. 09. 2026

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Breitenfurt beschließt am
28. September 2026 nach Erörterung der eingelangten
Stellungnahmen folgende

# VERORDNUNG

§ 1

Aufgrund des § 34, Abs. 1 und Abs. 2 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014,
LGBl. 3/2015 i.d.g.F. wird der Bebauungsplan für das Gemeindegebiet der
Marktgemeinde Breitenfurt bei Wien abgeändert und digital neu dargestellt.

§ 2

Die Festlegung der neuen Einzelheiten der Bebauung und Aufschließung der
einzelnen Grundflächen ist dieser Verordnung und der vom Technischen Büro für
Raumplanung und Raumordnung Dipl.-Ing. Friedmann und Aujesky OG, 1230
Wien, Pantlitschkogasse 8-12/4/6 unter der Änderung 2026-1, am 06. 03. 2026
Beschlussexemplar vom 29. 07. 2026, 10. 09. 2026, 24. 09. 2026 verfassten und aus dem
Planblättern des Bebauungsplanes mit den Plannummern:

- KG. Breitenfurt auf den Katastralmappenblätter mit der Nr.: 44/4, 45/4, 46/3, 48/4, 49/1, 49/3, 49/4, 50/3, 52/2, 52/4, 53/1, 53/2, 53/3, 53/4, 54/1, 54/3, 54/4, 55/3, 56/1, 56/2, 56/3, 56/4, 57/1, 57/2, 57/3, 58/1, 60/2, 61/1, 61/2, 61/4, 62/1, 62/2, 63/2, 63/4, 64/1, 64/2, 64/3, 64/4, 71/1, 71/2, 72/1, 72/2
- KG. Hochroterd auf den Katastralmappenblätter mit der Nr.: 52/3, 58/3, 58/4, 59/1, 59/2, 59/3, 59/4, 60/1, 60/3, 66/1, 66/2
- sowie das Legendenblatt

bestehend, und welche auf jedem Blatt mit einem Hinweis auf diese Verordnung
versehen sind, zu entnehmen.

1

### Seite 2

# ABSCHNITT 1
BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN
die für die Baulandarten (BW, BA, BK, BB und BS) gelten

# § 3
Bauplatzgestaltung

(1) Die Flächen von Grundstücken, die durch Änderung von Grundstücksgrenzen neu geformt werden, dürfen bei offener Bebauungsweise 700 m², bei gekuppelter Bebauungsweise 400 m² und bei geschlossener Bebauungsweise 250 m² nicht unterschreiten und im Bauland – Wohngebiet mit max. 2 Wohneinheiten pro Grundstück eine Gesamtgröße von 1.300 m² nicht überschreiten.

(2) Fahnen- und Grundstücke mit Fahr- und Leitungsrecht:

- Bei der Ermittlung der Mindestgroße des Bauplatzes bei Fahnenparzellen ist die Fläche der Fahne nicht in die Mindestbauplatzgroße von \(700\mathrm{m}^2\), \(400\mathrm{m}^2\) und \(250\mathrm{m}^2\) einzuberechnen. Als Fahnen gelten Grundstücksteile, die zur Aufschliebung des Grundstückes notwendig und nicht breiter als \(8\mathrm{m}\) sind.
- Bei Grundstücken, auf denen ein Fahr- und Leitungsrecht laut §10 bzw. §11 Abs 3 der NÖ BO 2014 für die Erschließung eines anderen Bauplatzes verläuft, gilt das Mindestmaß von \(700\mathrm{m}^2\), \(400\mathrm{m}^2\) und \(250\mathrm{m}^2\) für die Grundstücksfläche ohne der Fläche für das Fahr- und Leitungsrecht.

(3) Ausnahmen:

- Weisen Grundstücke im Bauland oder Bauplätze bereits einen Widerspruch zu dem Mindestmaß der Fläche oder zum Bebauungsplan auf, welcher nicht beseitigt werden kann, sind Änderungen von Grundstücks- oder Bauplatzgrenzen von solchen Grundstücken bzw. Bauplätzen insofern zulässig, als dadurch insgesamt eine Verbesserung oder die Aufhebung eines Missstandes gegeben ist.
- Ebenso ausgenommen von dem Mindestmaß der Fläche sind Änderungen von Grundstücksgrenzen nach § 13 und § 15 Liegenschaftsteilungsgesetzes, i.d.g.F., Abschreibung geringwertiger Trennstücke und Sonderbestimmungen für die Verbücherung von Straßen-, Weg-, Eisenbahn- und Wasserbauanlagen, sowie Änderungen von Grundstücksgrenzen mit ähnlichem Ausmaß.

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### Seite 3

# § 4
Bauplatzausnutzung

(1) Wo im Bebauungsplan (in der Plandarstellung) für die betreffende Baulandfläche keine Bebauungsdichte, sondern die Signatur „dd“ (für Dichtediagramm) aufscheint, ist die maximal bebaubare Fläche dem beigefügten „Bebauungsdichte-Diagramm“ zu entnehmen.

[Nicht-textuelles Bildelement "img-0.jpeg": Mistral OCR hat daraus keinen Text extrahiert.]

Für Grundstücke über 3.000 m² beträgt die maximal bebaubare Fläche jeweils 300 m².
Zwischenwerte sind linear zu interpolieren.

Bei \(250\mathrm{m}^2\) betragt die bebaubare Flache \(30\%\).
Bei \(400\mathrm{m}^2\) betragt die bebaubare Flache \(30\%\).
Bei \(700\mathrm{m}^2\) betragt die bebaubare Flache \(26\%\).
Bei \(1.300\mathrm{m}^2\) betragt die bebaubare Flache \(17\%\).

(2) Wo im Bebauungsplan (in der Plandarstellung) für die betreffende Baulandfläche anstelle der Bebauungsdichte die Signatur „dd“ (für Dichtediagramm) festgelegt ist, darf bei der Errichtung von neuen Wintergärten (diese Bestimmung gilt für Hauptgebäude, welche vor Rechtskraft dieser Bebauungsbestimmung bewilligt wurden.) die bebaubare Fläche um maximal 30m² überschritten werden.

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### Seite 4

# § 5
Freiflächenfestlegung (Versiegelungsverbot)

Ist eine Freifläche mit der Bezeichnung „F1“ in der Plandarstellung des Bebauungsplanes festgelegt, dann ist diese Fläche in Form einer Wiese und/oder mit Bäumen und/oder Sträuchern mit standortgeeigneten Gehölzen (u.a. auch Obstbäume) auszugestalten und ist unversiegelt zu belassen.

Als unversiegelt gelten Flächen, die eine Wasseraufnahme des Bodens nicht einschränken.

Konsensmäßig errichtete Nebengebäude dürfen weiterhin bestehen bleiben und saniert werden, eine Vergrößerung ist unzulässig.

Für Parzellen, die eine Freifläche „F1“ aufweisen, gilt § 8, Pkt. 2 nicht.

# § 6
Veränderung der Höhenlage des Geländes

Unbeschadet der Bestimmungen der NÖ Bauordnung 2014 bezüglich Bezugsniveau dürfen folgende Veränderungen des Geländes durchgeführt werden:

(1) Anschüttungen auf Straβenniveau im vorderen Bauwich und bis zu 1 m dahinter auch bis an die seitlichen Grundstücksgrenzen, inklusive der erforderlichen Stützkonstruktionen; als Veränderung des Bezugsniveauaus gilt diese Anschüttung nicht.
(2) Stützmauern im Zusammenhang mit zulässigen Anschüttungen)dürfen an der hochsten Stelle max. \(1,0\mathrm{m}\) hoch sein; ausgenommen die Anschüttungen nach Abs. (1).

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### Seite 5

# § 7
Einfriedungen

(1) Einfriedungen)dürfen maximal 1,8 m hoch ausgeführrt werden.Behörlich vorgeschriebene Maßnahmen (z.B.: Lärmschutzanlagen) sind davon ausgenommen.
(2) Massive Sockel dürfen an der hochsten Stelle max. 1 m hoch sein.
(3) Oberhalb des Sockels müssen Materialien so gewählt werden, dass sie nicht zur Kleinräumigen Hitzebildung bzw. Überhitzung beitragen (z. B.: vollflächige Metallzäune oder Aluminiumzäune sind nicht zugelassen). Es gelten sinngemäß die Bestimmungen der in der NÖ-BO 2014 (§4, Ziffer 31) definierten Wand.

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### Seite 6

# ABSCHNITT 2

# zusätzliche BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN zu Abschnitt 1
für das Bauland – Wohn-, - Agrar- und Kerngebiet

# § 8

# Niederschlagswässer (Dachwässer)

(1) Die Niederschlagswässer (Dachwässer) sind auf Eigengrund zu versickern (Nachweis). Bis zu einem 10-jährlichen Ereignis müssen die Niederschlagswässer auf Eigengrund versickert werden, darüber hinaus ist eine Ableitung über den Mischwasserkanal möglich. Wenn bei Bestandsobjekten 100% der Grundstücksfläche bebaut sind, ist eine Ausnahme möglich (Nachweis).

(2) Um ein ausreichendes Ausmaß an unversiegelten Flächen für die Versickerung von Niederschlagswässer (Dachwässer) auf Eigengrund zu sichern, ist bei Zu-, Um- und Neubauten (ausgenommen: Umbauten ohne Vergrößerung der bebauten Fläche bzw. versiegelten Fläche, Einfriedungen, thermische Sanierung und der im § 4 angeführte Möglichkeit eines neuen Wintergartens) eine von Versiegelung freizuhaltenden Fläche auf der Parzelle bzw. auf der als Bauland gewidmeten Fläche eines Grundstückes in der unten angegeben Größe (Diagramm der von Versiegelung freizuhaltenden Flächen) nachzuweisen.

Die freizuhaltende Fläche ist am Grundstück in Form einer Wiese und/oder mit Bäumen und/oder Sträuchern mit standortgeeigneten Gehölzen (u.a. auch Obstbäume) bereits vorhanden oder kann frei wählbar am Grundstück ausgestaltet werden.

Als unversiegelt gelten Flächen, die eine Wasseraufnahme des Bodens nicht einschränken.

Diese ist im Einreichplan einzutragen.

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# Diagramm der von Versiegelung freizuhaltenden Flächen:

- Für jeder als Bauland gewidmete Fläche eines Grundstücks, die ein Ausmaß größer als 700 m² (inkl.) hat, ist eine freizuhaltende Fläche im Ausmaß von 40% der gewidmeten Fläche des Grundstücks festgelegt.
- Für jeder als Bauland gewidmete Fläche eines Grundstücks, die ein Ausmaß kleiner als 200 m² (inkl.) hat, ist eine freizuhaltende Fläche im Ausmaß von 15% der gewidmeten Fläche des Grundstücks festgelegt.
- Zwischen 700 und 200 m² gilt das %mäßige Ausmaß der freizuhaltenden Fläche, welches aufgrund der linearen Interpolation für jeder als Bauland gewidmete Fläche eines Grundstücks ermittelt wird.

Diagramm der von Versiegelung freizuhaltenden Flächen

[Nicht-textuelles Bildelement "img-1.jpeg": Mistral OCR hat daraus keinen Text extrahiert.]

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### Seite 8

# § 9
Baukörpergestaltung

(1) Für Gebäude am Hang (GH) gilt grundsätzlich eine Gebäudehöhe von 5 m, wobei jeweils talseitig diese Gebäudehöhe um jenes Maß überschritten werden darf, um welches das Gelände an den jeweiligen Gebäudefronten fällt, höchstens jedoch 2 m.

[Nicht-textuelles Bildelement "img-2.jpeg": Mistral OCR hat daraus keinen Text extrahiert.]

Legende:
Bezugsniveau
Bestehendes Gefälle (variabel)
Bemessungsebene
Zulässige Gebäudehöhe

(2) Es)dürfen maximal 2 oberirdische GeschoBe (maximal drei sightbare GeschoBe),wobei das unterste sightbare GeschoB mehrheitlich unter dem anschließendem Gelände nach Fertigstellung liegen muss,errichtet werden.
(3) Überschreitet in der offenen und gekuppelten Bebauungsweise eine straßenseitige Gebäudefront die Gesamtlänge von \(20\mathrm{m}\), so ist diese Gebäudefront durch mind. 6 m breite Teilabschnittte zu gliedern, die mindestens 3 m rückversetzt sind.
(4) Für Dächer mit einer Dachneigung bis 10 Grad gilt: Auf Parzellen mit mehr als 2 Wohneinheiten (gem. Widmung) müssen \(20\%\) der oberirdischen Gebäudeoberfläche (Gebäudeumfang * Gebäudehöhe + Grundfläche) begrünt werden, als Dachbegrünung oder alternative als Fassadenbegrünung.

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### Seite 9

(5) Ist im Bebauungsplan bei der Gebäudehöhe eine Sternsignatur eingetragen, so ist die eingetragene Gebäudehöhe als Absoluthöhe zu verstehen und darf weder mit zurückgesetzten Geschossen noch mit Steildächern überschritten werden. Die Errichtung von technischen Aufbauten (Aufzugsüberfahrten / Dachausstiege / Sonstige Aufbauten) sind auch über der festgelegten Absoluthöhe zulässig.

## § 10
Nebengebäude

Im vorderen Bauwich sind Garagen als Nebengebäude im Abstand von 2m zur Straßenfluchtlinie erlaubt. Carports sind bis zur Straßenfluchtlinie erlaubt.

## § 11
Stellplätze

Bei Neuerrichtung von Wohneinheiten sind ab insgesamt 5 Wohneinheiten jene Anzahl an PKW-Stellplätzen vorzusehen, welche sich aus der Multiplikation „Anzahl neu errichteter Wohneinheiten x 1,5 Stellplätze“ ergibt, wobei auf Ganzzahlen aufzurunden ist. Bei allen übrigen Wohnhäusern sind 2 Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten.

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### Seite 10

# ABSCHNITT 3
zusätzliche BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN zu Abschnitt 1
für die im Plan ausgewiesene „Zentrumszone“
und die darin enthaltenen Widmungen Bauland – Kerngebiet –
Handelseinrichtungen, Bauland – Kerngebiet und Bauland -
Sondergebiet

# § 12
Niederschlagswässer (Dachwässer)

(1) Die Niederschlagswasser (Dachwasser) sind bei Zu-, Um- und Neubauten (ausgenommen: Umbauten ohne Vergroßerung der bebauten Fläche bzw. versiegelten Fläche, Einfriedungen, thermische Sanierung) auf Eigengrund zu versickern (Nachweis). Bis zu einem 10-jährlichen Ereignis müssen die Niederschlagswasser auf Eigengrund versickert werden, darüber hinaus ist eine Ableitung über den Mischwasserkanal möglich. Wenn bei Bestandsobjekten \(100\%\) der Grundstücksfläche bebaut sind, ist eine Ausnahme möglich (Nachweis).
(2) Um ein ausreichendes Ausmaß an unversiegelten Flächen für die Versickerung von Niederschlagswasser (Dachwasser) auf Eigengrund zu sichern, ist bei Zu-, Um- und Neubauten (ausgenommen: Umbauten ohne Vergroßerung der bebauten Fläche bzw. versiegelten Fläche, Einfriedungen, thermische Sanierung) eine 15 %ige Fläche auf der Parzelle bzw. auf der als Bauland gewidmeten Fläche eines Grundstückes von Versiegelung freizuhalten.

Die freizuhaltende Fläche ist am Grundstück in Form einer Wiese und/oder
mit Bäumen und/oder Sträuchern mit standortgeeigneten Gehölzen bereits
vorhanden oder kann frei wählbar am Grundstück ausgestaltet werden.

Eine Versiegelung dieser Fläche ist unzulässig.

Als unversiegelt gelten Flächen, die eine Wasseraufnahme des Bodens
nicht einschränken.

Diese ist im Einreichplan einzutragen.

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### Seite 11

# § 13
Baukörpergestaltung

Für Dächer mit einer Dachneigung bis 10 Grad gilt:

Auf Parzellen müssen 20% der oberirdischen Gebäudeoberfläche (Gebäudeumfang * Gebäudehöhe + Grundfläche) begrünt werden, als Dachbegrünung oder alternativ als Fassadenbegrünung.

# § 14
Nebengebäude

Garagen dürfen im vorderen Bauwich bis 2m zur Straßenfluchtlinie errichtet werden. Carports sind bis zur Straßenfluchtlinie erlaubt.

# § 15
Lage und Ausgestaltung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge im Bauland – Kerngebiet – Handelseinrichtungen und Bauland – Kerngebiet

Die oberirdischen KFZ-Stellplätze sind mit einem innenliegenden Grünstreifen zu versehen, wo das Oberflächenwasser zu versickern ist.

Ab jedem 5. Stellplatz ist im innenliegenden Grünstreifen ein standorttypischer, heimischer Laubbaum zu pflanzen.

Bei der Erstbepflanzung der KFZ-Stellplätze müssen die Bäume einen Stammumfang von mindestens 30 cm (gemessen in 1 m Höhe, Hochstamm) und eine Höhe von mindestens 2,50 m haben. Diese Bäume sind so zu pflanzen, dass eine ausreichende Feuchtigkeitszufuhr gewährleistet ist. Diese Bäume sind zu pflegen und in einem vitalen Zustand zu erhalten. Diese Bäume sind so anzuordnen, dass eine Beschattung der KFZ-Stellplätze erreicht werden kann.

# § 16
Anzahl und Ausgestaltung von Fahrrad-Stellplätzen im Bauland – Kerngebiet – Handelseinrichtungen und Bauland – Kerngebiet

Die Anzahl der herzustellenden Fahrrad-Stellplätze wird für Wohngebäude mit mehr als 3 Wohneinheiten mit 2,5 Stellplätzen pro Wohneinheit festgelegt, wobei auf ganze Zahlen aufzurunden ist.

Die Fahrradstellplätze sind im Erdgeschoß od. in einer Garage für Fahrräder zu situieren.

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### Seite 12

# ABSCHNITT 4

# § 17

# spezielle Bebauungsbestimmungen für das Grundstück mit der Nummer 506/1, KG. Breitenfurt

(1) Die im Sünden des Grundstückes 506/1 festgelegte Freifläche (F2) dient dem Schutz der breitkronige Solitär-Eiche, die mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Möding vom 22. Oktober 2003 (9-N-0241) zum Naturdenkmal erklär wurde. Somit wird die Kronentraufe plus einen 2m Abstand von ober- und unterirdischer Bebauung freigehalten.
(2) Ist im Bebauungsplan bei der Gebäudehöhe eine Sternsignatur eingetragen, so ist die eingetragene Gebäudehöhe als Absolutthöhe zu verstehen und damit weder mit zurückgesetzten Geschossen noch mit Steildächern übersritten werden. Die Errichtung von Gebäudeteilen im Sinne des § 53, Abs. 5 NÖ BO 2014 sind auch über der festgelegten absoluten Höhe zulässig.
(3) Tiefgaragen, die eine Überdeckung mit Erdreich von mindestens 60 cm aufweisen, zahlen nicht zur versiegelten Fläche.
(4) Bestimmungen aus wildbachfachlicher Sichte:

- Innerhalb der roten Wildbachgefahrenzone)dürfen keine Neubauten oder Gehwege errichtet werden.
- Eine Entlangführung von Verkehrswegen ist innerhalb der roten Wildbachgefahrenzone nicht möglich. Etwaige Querungen der Bachstatt mittels Brücken sind auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Für Brückenbauwerke ist eine wasserrechtliche Bewiligung notwendig.
- Eine Entlangführung von kritischer Infrastruktur (Strom, Abwasser, Trinkwasser, etc.) ist innerhalb der roten Wildbachgefahrenzone nicht möglich. Etwaige Querungen der Bachstatt sind auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Die Mindestüberdeckung der Einbauten muss mind. 1,5 m betragen (d.h.: Kabel- oder Rohrführung mind. 1,5 m unter dem jeweiligen Sohlniveau).
Die zu bebauenden Flächen (incl. Nebengebäude und Garten) müssen innerhalb der Gelben Wildbachgefahrenzone im Vorfeld gegebenenfalls nach Maßgabe eines wasserrechtlich bewilligten Projekts hochwasserfrei gestellt werden. Das zu unterstellende Bemessungsereignis ist ein HQ100 incl. IF inklusive einer 30 cm hohen Sicherheitsreserve (Freibord).
- Alle innerhalb der Gelben Wildbachgefahrenzone liegenden KFZ Abstellplatz, müssen im Vorfeld gegebenenfalls nach Maßgabe eines wasserrechtlich bewilligten Projekts hochwasserfrei gestellt werden. Das zu unterstellende Bemessungsereignis ist ein HQ100 incl. IF.
Die Hochwasserfreistellung hat derart zu erfolgen, daß gegebenenfalls nach Maßgabe eines wasserrechtlich bewilligten Projekts das öffentliche Interesse (Verweis § 105 Wasserrechtsgesetz) nicht beeinträchtigt und bestehende Rechte nicht verletzt werden.
- Durch die Hochwasserfreistellung dar es gegebenenfalls nach Maßgabe eines wasserrechtlich bewilligten Projekts zu keiner Wasserspiegelerhöhungen auf Fremdgrundstücke kommt (Hinweis: auf Eigengrund 506/1 wird sich der Wasserspiegel im Differenzenplan verändern).

12

### Seite 13

Die Planung der Hochwasserfreistellung hat durch ein befugtes und fachkundiges Buro für Wasserbau oder Wildbachverbauung zu erfolgen. Die geplanten Maßnahmen sind mit der Wasserrechtsbehörde schriftlich abzustimmen, ggf. ist eine wasserrechtliche Bewiligung notwendig.
- Hangwasser / pluviale Wasser sind bei der Planung der Hochwasserfreistellung zu berücksichtigten.
Die Zufahrt / der Zugang zu den innerhalb der Gelben Wildbachgefahrenzone liegenden Baulichkeiten muss auch im Bemessungsfall dauerhaft möglich sein (Hinweis: auch hier ist zu beachten, dass es zu keiner Beeinträchtigung des öffentliche Interesse und bestehende Rechte kommt).
- Innerhalb der Wildbachgefahrenzonen (rot und gelb) ist die die Errichtung geschlossener Zäune, Sockelmauern, abflusshemmender Hecken, etc. nicht möglich. Allfällige Zäune sind so herzustellen, dass sie kein Hindernis für den Hochwasserabfluss darstellen.
- Alle neu hinzukommenden Dach- und Oberflächenwasser sind auf Eigengrund zu retentieren. Im Falle einer Einleitung in den Vorfluter ist eine wasserrechtliche Bewiligung notwendig.
- Innerhalb der Wildbachgefahrenzonen dürfen keine Spielplätze erreicht werden.
- Auch während der Baupase ist der gefahrlose Hochwasserabfluss im Hinblick auf gelagerte Baumaterialien, Gerüste, Baustelleneinrichtung, etc. sicherzustellen.

## ABSCHNITT 4 ABSCHNITT 5
VERFAHRENSBESTIMMUNGEN

### § 17 § 18
Allgemeine Einsichtnahme

Die Plandarstellung und die Bebauungsvorschriften, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen sind, liegen im Gemeindeamt Breitenfurt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

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### Seite 14

## § 18 § 19
Schlussbestimmung

Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung an dem Tag in Kraft, der dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgt. Diese Verordnung tritt gemäß § 59 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung 1973 mit dem ersten Tag der Kundmachung in Kraft. Zugleich erlischt die Gültigkeit der bisherigen Verordnung. Am selben Tag anhängige Bauverfahren bleiben davon unberührt.

Beschlossen in der Gemeinderatssitzung vom

28. September 2026

Der Bürgermeister
Wolfgang Schredl

[Nicht-textuelles Bildelement "img-3.jpeg": Mistral OCR hat daraus keinen Text extrahiert.]

Angeschlagen am: 28.09.2026
Abgenommen am: 13.10.2026

14

- Anhang: [VO-BBP-2026-09-28.pdf](https://assets.sta.io/dl/:b64/aHR0cHM6Ly93d3cuYnJlaXRlbmZ1cnQuZ3YuYXQvZmlsZWFkbWluL2NvbnRlbnQvYW10c3RhZmVsLzIwMjYvVmVyb3JkbnVuZ2VuLzIwMjYtMTAtMjEvVk8tQkJQLTIwMjYtMDktMjgucGRm?api_key=vjjlhfuw4PebucuhTey4)
- Original-Link: https://www.breitenfurt.gv.at/fileadmin/content/amtstafel/2026/Verordnungen/2026-10-21/VO-BBP-2026-09-28.pdf

### VO-Örtliches_Raumordnungsprogramm-2026-09-28.pdf
_Datum: 2026-10-21 | Quelle: [Marktgemeinde Breitenfurt bei Wien](https://geminfo.app/a/gemeindeamt-breitenfurt-wien.md)_

# Amtstafel-Beitrag

## Betreff

VO-Örtliches_Raumordnungsprogramm-2026-09-28.pdf

## Datum

2026-10-21T12:57:53+02:00

## VO-%C3%96rtliches_Raumordnungsprogramm-2026-09-28.pdf

### Seite 1

# **VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG Nr. 2026-1**
**DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES**
**Plandarstellungen in der KG. Breitenfurt, Blatt 3, Planzahl 21/7**
**im Maßstab 1:5.000**
**DER MARKTGEMEINDE BREITENFURT BEI WIEN**

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Breitenfurt bei Wien beschließt nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen in seiner Sitzung am 28. September 2026 folgende

# **V E R O R D N U N G**

# **§ 1**

Aufgrund des § 25, Abs. 1-5 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 in der geltenden Fassung, wird das Örtliche Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Breitenfurt bei Wien dahingehend abgeändert, dass für die auf den hiezugehörigen Plandarstellungen rot umrandeten Grundflächen, die durch rote Signatur dargestellte Widmungsart festgelegt wird.

# **§ 2**

Die im § 1 angeführten Umwidmungen sind in der vom Technischen Büro für Raumplanung und Raumordnung Dipl.-Ing. Friedmann und Aujesky OG, 1230 Wien, Pantlitschkogasse 8-12/4/6 unter der Änderung „Örtliches Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Breitenfurt bei Wien, Änderung Nr. 2026-1, in der KG. Breitenfurt, Blatt 3, Planzahl 21/7 im Maßstab 1:5.000 verfassten Plandarstellungen am 16. 04. 2026, ersichtlich. Die Plandarstellungen, welche gemäß § 24, Abs. 11 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 in der geltenden Fassung, mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen sind, liegen im Gemeindeamt der Marktgemeinde Breitenfurt bei Wien während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

# **§ 3**

Diese Verordnung tritt gemäß § 59 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

[Nicht-textuelles Bildelement "img-0.jpeg": Mistral OCR hat daraus keinen Text extrahiert.]

Der Bürgermeister
Wolfgang Schredl

Angeschlagen am: 28.09.2026
Abgenommen am: 13.10.2026

### Seite 2

[Nicht-textuelles Bildelement "img-1.jpeg": Mistral OCR hat daraus keinen Text extrahiert.]

[Nicht-textuelles Bildelement "img-2.jpeg": Mistral OCR hat daraus keinen Text extrahiert.]

2

### Seite 3

# Marktgemeinde Breitenfurt
Örtliches Raumordnungsprogramm

# Ausschnitt Flächenwidmungsplan Blatt 3

Änderung 2026-1 u. digitale Neudarstellung

[Nicht-textuelles Bildelement "img-3.jpeg": Mistral OCR hat daraus keinen Text extrahiert.]

Planverfasser:

Dipl.-Ing. Friedmann und Aujesky OG

Pantlitschkogasse 8-12/4/6

1230 Wien

öffentliche Auflage: vom 20. 04. 2026 bis 01. 06. 2026

Maßstab M 1 : 1.000

Planzahl: 21/7

Datum: 16. 04. 2026

N

- Anhang: [VO-%C3%96rtliches_Raumordnungsprogramm-2026-09-28.pdf](https://assets.sta.io/dl/:b64/aHR0cHM6Ly93d3cuYnJlaXRlbmZ1cnQuZ3YuYXQvZmlsZWFkbWluL2NvbnRlbnQvYW10c3RhZmVsLzIwMjYvVmVyb3JkbnVuZ2VuLzIwMjYtMTAtMjEvVk8tJUMzJTk2cnRsaWNoZXNfUmF1bW9yZG51bmdzcHJvZ3JhbW0tMjAyNi0wOS0yOC5wZGY=?api_key=vjjlhfuw4PebucuhTey4)
- Original-Link: https://www.breitenfurt.gv.at/fileadmin/content/amtstafel/2026/Verordnungen/2026-10-21/VO-%C3%96rtliches_Raumordnungsprogramm-2026-09-28.pdf

### VO-BBP-konsolidiert-2026-09-28.pdf
_Datum: 2026-10-21 | Quelle: [Marktgemeinde Breitenfurt bei Wien](https://geminfo.app/a/gemeindeamt-breitenfurt-wien.md)_

# Amtstafel-Beitrag

## Betreff

VO-BBP-konsolidiert-2026-09-28.pdf

## Datum

2026-10-21T12:57:53+02:00

## VO-BBP-konsolidiert-2026-09-28.pdf

### Seite 1

# VERORDNUNGS ZUR ÄNDERUNG 2026-1
DES BEBAUUNGSPLANES

(Bebauungsplan Plandarstellungen Plannummer:

• KG. Breitenfurt auf den Katastralmappenblätter mit der Nr.: 49/3, 56/4, 57/1 u.

64/2

• sowie das Legendenblatt)

# DER MARKTGEMEINDE BREITENFURT BEI WIEN
LAND NIEDERÖSTERREICH

Beschlussexemplar vom 29. 07. 2026, 10. 09. 2026, 24. 09. 2026

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Breitenfurt bei Wien beschließt nach Erörterung
der eingelangten Stellungnahmen in seiner Sitzung am 28.September 2026 folgende

# VERORDNUNG

§ 1

Aufgrund des § 34, Abs. 1 und Abs. 2 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015
i.d.g.F. wird der Bebauungsplan auf den Plandarstellungen Plannummer:

KG. Breitenfurt auf den Katastralmappenblätter mit der Nr.: 49/3, 56/4, 57/1 u. 64/2
- sowie das Legendenblatt

abgeändert und digital neu dargestellt, sowie die Bebauungsbestimmungen überarbeitet.

§ 2

Die Festlegung der neuen Einzelheiten der Bebauung und Aufschließung der einzelnen
Grundflächen ist dieser Verordnung und der vom Technischen Büro für Raumplanung und
Raumordnung Dipl.-Ing. Friedmann und Aujesky OG, 1230 Wien, Pantlitschkogasse 8-12/4/6
unter der Änderung 2026-1, am 06. 03. 2026, Beschlussexemplar vom 29. 07. 2026, 10. 09.
2026, 24. 09. 2026 verfassten und aus dem Planblättern des Bebauungsplanes mit den
Plannummern:

KG. Breitenfurt auf den Katastralmappenblätter mit der Nr.: 49/3, 56/4, 57/1 u. 64/2
- sowie das Legendenblatt

bestehend, und welche auf jedem Blatt mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen
sind, zu entnehmen.

1

### Seite 2

§ 3

Die Bebauungsbestimmungen werden folgendermaßen geändert bzw. ergänzt:

# ABSCHNITT 2

# zusätzliche BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN zu Abschnitt 1
für das Bauland – Wohn-, - Agrar- und Kerngebiet

§ 8

# Niederschlagswässer (Dachwässer)

(1) Die Niederschlagswässer (Dachwässer) sind auf Eigengrund zu versickern (Nachweis). Bis zu einem 10-jährlichen Ereignis müssen die Niederschlagswässer auf Eigengrund versickert werden, darüber hinaus ist eine Ableitung über den Mischwasserkanal möglich. Wenn bei Bestandsobjekten 100% der Grundstücksfläche bebaut sind, ist eine Ausnahme möglich (Nachweis).

# ABSCHNITT 2

# zusätzliche BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN zu Abschnitt 1
für das Bauland – Wohn-, - Agrar- und Kerngebiet

§ 9

# Baukörpergestaltung

(5) Ist im Bebauungsplan bei der Gebäudehöhe eine Sternsignatur eingetragen, so ist die eingetragene Gebäudehöhe als Absoluthöhe zu verstehen und darf weder mit zurückgesetzten Geschossen noch mit Steildächern überschritten werden. Die Errichtung von technischen Aufbauten (Aufzugsüberfahrten / Dachausstiege / Sonstige Aufbauten) sind auch über der festgelegten Absoluthöhe zulässig.

# ABSCHNITT 3

# zusätzliche BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN zu Abschnitt 1

für die im Plan ausgewiesene „Zentrumszone“

und die darin enthaltenen Widmungen Bauland – Kerngebiet –

Handelseinrichtungen, Bauland – Kerngebiet und Bauland - Sondergebiet

§ 15

Lage und Ausgestaltung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge im Bauland –

Kerngebiet – Handelseinrichtungen und Bauland – Kerngebiet

Die oberirdischen KFZ-Stellplätze sind mit einem innenliegenden Grünstreifen zu versehen, wo das Oberflächenwasser zu versickern ist.

2

### Seite 3

Ab jedem 5. Stellplatz ist im innenliegenden Grünstreifen ein standorttypischer, heimischer Laubbaum zu pflanzen.

Bei der Erstbepflanzung der KFZ-Stellplätze müssen die Bäume einen Stammumfang von mindestens 30 cm (gemessen in 1 m Höhe, Hochstamm) und eine Höhe von mindestens 2,50 m haben. Diese Bäume sind so zu pflanzen, dass eine ausreichende Feuchtigkeitszufuhr gewährleistet ist. Diese Bäume sind zu pflegen und in einem vitalen Zustand zu erhalten. Diese Bäume sind so anzuordnen, dass eine Beschattung der KFZ-Stellplätze erreicht werden kann.

# ABSCHNITT 4

# § 17

# spezielle Bebauungsbestimmungen für das Grundstück mit der Nummer 506/1, KG. Breitenfurt

(1) Die im Sünden des Grundstückes 506/1 festgelegte Freilähe (F2) dient dem Schutz der breitkronige Solitär-Eiche, die mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Möding vom 22. Oktober 2003 (9-N-0241) zum Naturdenkmal erklär wurde. Somit wird die Kronentraufe plus einen 2m Abstand von ober- und unterirdischer Bebauung freigehalten.
(2) Ist im Bebauungsplan bei der Gebäudehöhe eine Sternsignatur eingetragen, so ist die eingetragene Gebäudehöhe als Absoluthohe zu verstehen und damit weder mit zurückgesetzten Geschossen noch mit Steildachern übersritten werden. Die Errichtung von Gebäudeteilen im Sinne des § 53, Abs. 5 NÖ BO 2014 sind auch über der festgelegten absoluten Höhe zulässig.
(3) Tiefgaragen, die eine Überdeckung mit Erdreich von mindestens 60 cm aufweisen, zahlen nicht zur versiegelten Fläche.
(4) Bestimmungen aus wildbachfachlicher Sichte:

- Innerhalb der roten Wildbachgefahrenzone)dürfen keine Neubauten oder Gehwege errichtet werden.
- Eine Entlangführung von Verkehrswegen ist innerhalb der roten Wildbachgefahrenzone nicht möglich. Etwaige Querungen der Bachstatt mittels Brücken sind auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Für Brückenbauwerke ist eine wasserrechtliche Bewiligung notwendig.
- Eine Entlangführung von kritischer Infrastruktur (Strom, Abwasser, Trinkwasser, etc.) ist innerhalb der roten Wildbachgefahrenzone nicht möglich. Etwaige Querungen der Bachstatt sind auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Die Mindestüberdeckung der Einbauten muss mind. 1,5 m betragen (d.h.: Kabel- oder Rohrführung mind. 1,5 m unter dem jeweiligen Sohlniveau).

3

### Seite 4

Die zu bebauuenden Flächen (incl. Nebengebäude und Gärten) müssen innerhalb der Gelben Wildbachgefahrenzone im Vorfeld gegebenenfalls nach Maßgabe eines wasserrechtlich bewilligten Projekts hochwasserfrei gestellt werden. Das zu unterstellende Bemessungsereignis ist ein HQ\(_{100}\) incl. IF inklusive einer 30 cm hohen Sicherheitsreserve (Freibord).
- Alle innerhalb der Gelben Wildbachgefahrenzone liegenden KFZ Abstellplätze,müssen im Vorfeld gegebenenfalls nach Maßgabe eines wasserrechtlich bewilligten Projekts hochwasserfrei gestellt werden. Das zu unterstellende Bemessungsereignis ist ein HQ\(_{100}\) incl. IF.
Die Hochwasserfreistellung hat derart zu erfolgen, daß gegebenenfalls nach Maßgabe eines wasserrechtlich bewilligten Projekts das öffentliche Interesse (Verweis § 105 Wasserrechtsgesetz) nicht beeinträchtigt und bestehende Rechte nicht verletzt werden.
Durch die Hochwasserfreistellung darf es gegebenenfalls nach Maßgabe eines wasserrechtlich bewilligten Projekts zu keiner Wasserspiegelerhöhungen auf Fremdgrundstücke kommt (Hinweis: auf Eigengrund 506/1 wird sich der Wasserspiegel im Differenzenplan verändern).
Die Planung der Hochwasserfreistellung hat durch ein befugtes und fachkundiges Buro für Wasserbau oder Wildbachverbauung zu erfolgen. Die geplanten Maßnahmen sind mit der Wasserrechtsbehörde schriftlich abzustimmen, ggf. ist eine wasserrechtliche Bewiligung notwendig.
- Hangwasser / pluviale Wasser sind bei der Planung der Hochwasserfreistellung zu berücksichtigten.
Die Zufahrt / der Zugang zu den innerhalb der Gelben Wildbachgefahrenzone liegenden Baulichkeiten muss auch im Bemessungsfall dauerhaft möglich sein (Hinweis: auch hier ist zu beachten, dass es zu keiner Beeinträchtigung des öffentliche Interesse und bestehende Rechte kommt).
- Innerhalb der Wildbachgefahrenzonen (rot und gelb) ist die die Errichtung geschlossener Zäune, Sockelmauern, abflusshemmender Hecken, etc. nicht möglich. Allfällige Zäune sind so herzustellen, dass sie kein Hindernis für den Hochwasserabfluss darstellen.
Alle neu hinzukommenden Dach- und Oberflächenwasser sind auf Eigengrund zu retentieren. Im Falle einer Einleitung in den Vorfluter ist eine wasserrechtliche Bewiligung notwendig.
- Innerhalb der Wildbachgefahrenzonen dürfen keine Spielplätze erreicht werden.
- Auch während der Baupase ist der gefahrlose Hochwasserabfluss im Hinblick auf gelagerte Baumaterialien, Gerüste, Baustelleneinrichtung, etc. sicherzustellen.

4

### Seite 5

§ 4

Die Plandarstellungen, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen sind, liegen im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

§ 5

~~Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung, mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag, in Kraft.~~

Diese Verordnung tritt gemäß § 59 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung 1973 mit dem ersten Tag der Kundmachung in Kraft.

[Nicht-textuelles Bildelement "img-0.jpeg": Mistral OCR hat daraus keinen Text extrahiert.]

**Der Bürgermeister**

**Wolfgang Schredl**

Angeschlagen am: 28.09.2026

Abgenommen am: 13.10.2026

5

- Anhang: [VO-BBP-konsolidiert-2026-09-28.pdf](https://assets.sta.io/dl/:b64/aHR0cHM6Ly93d3cuYnJlaXRlbmZ1cnQuZ3YuYXQvZmlsZWFkbWluL2NvbnRlbnQvYW10c3RhZmVsLzIwMjYvVmVyb3JkbnVuZ2VuLzIwMjYtMTAtMjEvVk8tQkJQLWtvbnNvbGlkaWVydC0yMDI2LTA5LTI4LnBkZg==?api_key=vjjlhfuw4PebucuhTey4)
- Original-Link: https://www.breitenfurt.gv.at/fileadmin/content/amtstafel/2026/Verordnungen/2026-10-21/VO-BBP-konsolidiert-2026-09-28.pdf

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_Datum: 2026-11-03 | Quelle: [Gasthaus Hirschentanz](https://geminfo.app/a/hirschentanzbreitenfurt.md)_

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_Datum: 2026-11-02 | Quelle: [NOLL GmbH Garten-Pool-Bau](https://geminfo.app/a/noll-breitenfurt.md)_

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_Datum: 2026-11-02 | Quelle: [Gasthaus Kühmayer](https://geminfo.app/a/gasthauskuehmayer.md)_

Dieses Jahr ist es soweit die Kinder sind groß und wir gehen zurück zum Ursprung  Silvester wieder mal mit Euch zu feiern !Gemütlich ins neue Jahr zu starten!
Wir freuen uns auf Euch!!!!

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_Datum: 2026-11-01 | Quelle: [Restaurant  Santorini in Stockerau](https://geminfo.app/a/santorinistockerau.md)_

Schöne Woche wünsche Santorini Team!

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_Datum: 2026-10-30 | Quelle: [ichwillsuesses.at](https://geminfo.app/a/ichwillsuesses.md)_

#tauftorte #buttercremelover #blueberries #baptism
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## Nächste Veranstaltungen & Termine

### Samstagscafé - Diashow "Oman"
_Beginn: 2026-11-07 15:00 | Ende: 2026-11-07 17:30 | Veranstalter: Marktgemeinde Breitenfurt bei Wien_

ab 15:00 gemütliche Kaffeejause, 16:00 Reisevortrag - Oman
Location:
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Pfarre St. Bonifaz - Eva Turner
06766562413
pfarrverband.breitenfurt-laab@katholischekirche.at
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Kosten:
Ansprechpartner:
06766562413
christine.lesch@katholischekriche.at
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### Großer Flohmarkt
_Beginn: 2026-11-15 07:00 | Ende: 2026-11-15 13:00 | Veranstalter: Marktgemeinde Breitenfurt bei Wien_

Flohmarkt in der Mehrzweckhalle Breitenfurt
Am Sonntag, 15. November, findet von 7:00 bis 13:00 Uhr wieder unser beliebter Flohmarkt in der Mehrzweckhalle Breitenfurt statt. Wie gewohnt erwartet euch ein bunt gemischtes Angebot an Second-Hand-Schätzen, Kleidung, Spielsachen, Haushaltswaren und vielem mehr – zu fairen Preisen und in gemütlicher Atmosphäre.
Ob Stöbern, Schnäppchenjagen oder ein Plausch mit Nachbarn: Wir freuen uns auf euren Besuch!
Location:
Kontakt:
flohmarktbreitenfurt@gmail.com
Ansprechpartner:
flohmarktbreitenfurt@gmail.com
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### Adventbazar 2026
_Beginn: 2026-11-21 15:00 | Ende: 2026-11-21 19:00 | Veranstalter: Marktgemeinde Breitenfurt bei Wien_

Am Samstag, dem 21. November 2026, laden die Dorfgemeinschaften Wienerwald herzlich zum Adventbazar nach Breitenfurt ein.
Freut euch auf einen stimmungsvollen Nachmittag mit weihnachtlichem Programm:
🐴 Weihnachtszauber mit Pferdeshow
🎭 Theaterweihnacht
🎨 Kreative Workshops
📅 Samstag, 21. November 2026
🕒 15:00–19:00 Uhr
📍 Dorfgemeinschaften Wienerwald, Standort Breitenfurt
Hauptstraße 99, 2384 Breitenfurt
🎟️ Eintritt: freie Spende
Wir freuen uns auf euren Besuch und einen gemeinsamen Start in die Adventzeit! ✨
Location:
Kontakt:
DG Event
02239/580814
event@dg-wienerwald.at
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Ansprechpartner:
event@dg-wienerwald.at
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### Kathreinmarkt
_Beginn: 2026-11-22 10:00 | Ende: 2026-11-22 16:00 | Veranstalter: Marktgemeinde Breitenfurt bei Wien_

Location:
Kontakt:
Pfarre St. Johann
pfarrverband.breitenfurt-laab@katholischekirche.at
Zur Website
Ansprechpartner:
06766562413
christine.lesch@katholischekirche.at
Download:
Kathreinmarkt_Plakat_26.pdf
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### Jubiläumskonzert Die feinen Leute spielen Georg Danzer
_Beginn: 2026-11-27 19:30 | Ende: 2026-11-27 21:30 | Veranstalter: Marktgemeinde Breitenfurt bei Wien_

Location:
Kontakt:
06602084446
dorfcafeamplatzl@gmail.com
Zur Website
Kosten:
Ansprechpartner:
069915309760
dorfcafeamplatzl@gmail.com
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### Advent- und Weihnachtsmarkt St. Bonifaz
_Beginn: 2026-11-28 10:00 | Ende: 2026-11-28 18:00 | Veranstalter: Marktgemeinde Breitenfurt bei Wien_

Location:
Kontakt:
Kreativwerkstatt - Pfarre St. Bonifaz
06766562413
pfarrverband.breitenfurt-laab@katholischekirche.at
Zur Website
Ansprechpartner:
06766562413
christine.lesch@katholischekirche.at
Download:
Adventmarkt-2026.pdf
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### Nikolo
_Beginn: 2026-12-04 15:00 | Ende: 2026-12-04 19:00 | Veranstalter: Marktgemeinde Breitenfurt bei Wien_

Der Nikolo kommt zu uns und hat für jedes Kind eine kleine Süßigkeit.
Punschstand für Erwachsene-Kinderpunsch für unsere kleinen Besucher.
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Kontakt:
Dorfcafe am Platzl
06602084446
info@servusamplatzl.at
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Kosten:
Ansprechpartner:
069915309760
dorfcafeamplatzl@gmail.com
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### Breitenfurter Christkindlmarkt
_Beginn: 2026-12-04 17:00 | Ende: 2026-12-04 19:00 | Veranstalter: Marktgemeinde Breitenfurt bei Wien_

Location:
Kontakt:
Marktgemeinde Breitenfurt
06644105768
andrea.mazanek@gmx.at
Zur Website
Ansprechpartner:
06644105768
andrea.mazanek@gmx.at
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## Tourismus & Freizeit

- [Infopoint & Tourismusbüro](https://geminfo.app/breitenfurt/poi/infopoint.md)
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- [Ausflugsziele & Sehenswürdigkeiten](https://geminfo.app/breitenfurt/poi/ausflugsziele-sehenswuerdigkeiten.md)
- [Freizeit & Sport](https://geminfo.app/breitenfurt/poi/freizeit-sport.md)
- [Kultur & Veranstaltungen](https://geminfo.app/breitenfurt/poi/kultur-veranstaltungen.md)
- [Mobilität & Verkehr](https://geminfo.app/breitenfurt/poi/mobilitaet-verkehr.md)
- [Wanderwege & Touren](https://geminfo.app/breitenfurt/wanderwege.md)

## Regionale Partner (Premium-Partner)

- [life-bfurt](https://geminfo.app/a/life-bfurt.md)
- [pwr-reuschel](https://geminfo.app/a/pwr-reuschel.md)
- [fotostudio-staudigl](https://geminfo.app/a/fotostudio-staudigl.md)
- [schaedlingsbekaempfung-pichacek](https://geminfo.app/a/schaedlingsbekaempfung-pichacek.md)
- [pro-electric](https://geminfo.app/a/pro-electric.md)

## Branchenverzeichnis

- [Beherbergung](https://geminfo.app/breitenfurt/poi/beherbergung.md) (Urlaub am Bauernhof, Bed & Breakfast, Appartementhaus, Bauernhof, Camping, Ferienwohnung)
- [Bildung](https://geminfo.app/breitenfurt/poi/bildung.md) (Schule)
- [Dienstleistungen](https://geminfo.app/breitenfurt/poi/dienstleistungen.md) (Büroservice, Übersetzungsbüro, Sachverständiger, Nagelstudio, Sprachschule, Bewerbungswerkstatt)
- [Gastronomie](https://geminfo.app/breitenfurt/poi/gastronomie.md) (Amerikanisch, Event Catering, Pizzeria, Bierlokal, Spanisch, Afrikanisch)
- [Geschäfte/Handel](https://geminfo.app/breitenfurt/poi/geschaefte-handel.md) (Souvenir/Geschenkartikel, Chocolaterie, Dekoration, Nahrungsergänzung, Pyrotechnik, Kinderaccessoires)
- [Gesundheit](https://geminfo.app/breitenfurt/poi/gesundheit.md) (Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Hautarzt, Pathologie, Lymphdrainage, Tierklinik)
- [Handwerk/Gewerbe](https://geminfo.app/breitenfurt/poi/handwerk.md) (Industriekletterer, Holzwaren, Pflasterer, KFZ Spengler, Baufirma, Druck & Grafik)
- [Industrie](https://geminfo.app/breitenfurt/poi/industrie.md) (Pulverbeschichtung, Flugzeugbau, Verzinkerei, Molkerei, Kunststoffverarbeitung, Werkzeugbau)
- [Kunst & Kultur](https://geminfo.app/breitenfurt/poi/kunst-kultur.md) (Galerie, Kartenbüro, Museum Ausstellung, Musik, Kabarett, Veranstaltungen)
- [Landwirtschaft](https://geminfo.app/breitenfurt/poi/landwirtschaft.md) (Hofladen, Weinbau, Direktvermarktung, Schaubrennerei, Fische, Reitställe)
- [Non-Profit-Organisation](https://geminfo.app/breitenfurt/poi/non-profit-organisation.md)
- [rechtsberatende Berufe](https://geminfo.app/breitenfurt/poi/rechtsberatende-berufe.md) (Gerichtsdolmetscher, Unternehmensberatung, Steuerberater, Mediator, Patentanwalt, Rechtsanwalt)
- [Schule](https://geminfo.app/breitenfurt/poi/schule.md) (Musikschule, Volksschule)
- [Sehenswürdigkeiten](https://geminfo.app/breitenfurt/poi/sehenswuerdigkeiten.md)
- [Sport & Freizeit](https://geminfo.app/breitenfurt/poi/sport-freizeit.md) (Reitclub, Card Casino, Kino, Schischule, Schiverleih, Tanzschule)
- [Technik](https://geminfo.app/breitenfurt/poi/technik.md) (Bauwirtschaft, Mechatronik, Solartechnik, Baumeister, Ingenieurbüros, Ziviltechniker)
- [Verein](https://geminfo.app/breitenfurt/poi/verein.md) (Sportverein, Sportverein, Musikverein)
- [Öffentliche Einrichtungen](https://geminfo.app/breitenfurt/poi/oeffentliche-einrichtungen.md) (Infopoint, Bibliothek, Wifi, Parkgaragen, Partei, Kindergarten)

## Zugehörige Gemeinden & Teilregionen

- [Breitenfurt (Gemeinde)](https://geminfo.app/5d9d1c6d5ff20a142ec97f8a-breitenfurt.md)
- [Hochroterd (Gemeinde)](https://geminfo.app/5d9d1c6b5ff20a142ec97a75-hochroterd.md)

## Nachbargemeinden im selben Bezirk

- [Achau](https://geminfo.app/3-moedling-achau.md)
- [Biedermannsdorf](https://geminfo.app/3-moedling-biedermannsdorf.md)
- [Brunn am Gebirge](https://geminfo.app/3-moedling-brunn-am-gebirge.md)
- [Gaaden](https://geminfo.app/3-moedling-gaaden.md)
- [Gießhübl](https://geminfo.app/3-moedling-giesshuebl.md)
- [Gumpoldskirchen](https://geminfo.app/3-moedling-gumpoldskirchen.md)
- [Guntramsdorf](https://geminfo.app/3-moedling-guntramsdorf.md)
- [Hennersdorf](https://geminfo.app/3-moedling-hennersdorf.md)
- [Hinterbrühl](https://geminfo.app/3-moedling-hinterbruehl.md)
- [Kaltenleutgeben](https://geminfo.app/3-moedling-kaltenleutgeben.md)
- [Laab im Walde](https://geminfo.app/3-moedling-laab-im-walde.md)
- [Laxenburg](https://geminfo.app/3-moedling-laxenburg.md)
- [Maria Enzersdorf](https://geminfo.app/3-moedling-maria-enzersdorf.md)
- [Mödling](https://geminfo.app/3-moedling-moedling.md)
- [Münchendorf](https://geminfo.app/3-moedling-muenchendorf.md)
